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 „Ghosting“ im Bewerbungsprozess – das neue „Normal“?

Der Begriff „Ghosting“ hat seinen Ursprung im Online-Dating und beschreibt den plötzlichen Kontaktabbruch einer Person.

HR-Verantwortliche erleben das Phänomen zunehmend im Bewerbungsprozess: Kandidaten erscheinen nicht zu vereinbarten Interviews und sind nicht mehr erreichbar. Laut Studien von indeed (2023 / 2024) lag diese sogenannte „No-Show-Quote“ bei ca. 28 – 35 %, in manchen Branchen wie Gastro, Logistik oder Retail sogar bei bis zu 50 %. Die aktuelle Quote hat sich 2026 bei ungefähr 40 % eingependelt.

Aber warum ghosten Kandidaten Unternehmen?

Studien zeigen konsistente Hauptgründe:

  • Der Bewerber hat mehrere Angebote gleichzeitig
  • Schlechte Candidate Experience (lange Prozesse, keine Transparenz)
  • Unattraktive oder unklare Rahmenbedingungen (Gehalts- / Job-Mismatch)
  • Menschen sagen ungern „Nein“
  • Geringeres persönliches Engagement bei niedrigschwelligen Bewerbungsmöglichkeiten (One-Click-Bewerbung)
  • Reziprozität | Spiegelverhalten (Bewerber wurden selbst schon von Unternehmen ignoriert)

Kurz zusammengefasst: Ghosting ist selten reine Unhöflichkeit – oft ist es eine Mischung aus Opportunismus, Frust und Bequemlichkeit.

Was wir als Unternehmen dagegen tun können:

  • Schnelle Rückmeldungen und klare Kommunikation
  • Transparente, erwartbare Prozesse
  • Wertschätzender Umgang auf Augenhöhe
  • Regelmäßige, zeitnahe Information über den Stand der Bewerbung und den nächsten Schritt
  • „Candidate Journey“ in vier Wochen abschließen

Fazit: Wer die besten Köpfe gewinnen will, sollte eine gute „Candidate Journey“ bieten.

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