

„Ghosting“ im Bewerbungsprozess – das neue „Normal“?
Der Begriff „Ghosting“ hat seinen Ursprung im Online-Dating und beschreibt den plötzlichen Kontaktabbruch einer Person.
HR-Verantwortliche erleben das Phänomen zunehmend im Bewerbungsprozess: Kandidaten erscheinen nicht zu vereinbarten Interviews und sind nicht mehr erreichbar. Laut Studien von indeed (2023 / 2024) lag diese sogenannte „No-Show-Quote“ bei ca. 28 – 35 %, in manchen Branchen wie Gastro, Logistik oder Retail sogar bei bis zu 50 %. Die aktuelle Quote hat sich 2026 bei ungefähr 40 % eingependelt.
Aber warum ghosten Kandidaten Unternehmen?
Studien zeigen konsistente Hauptgründe:
- Der Bewerber hat mehrere Angebote gleichzeitig
- Schlechte Candidate Experience (lange Prozesse, keine Transparenz)
- Unattraktive oder unklare Rahmenbedingungen (Gehalts- / Job-Mismatch)
- Menschen sagen ungern „Nein“
- Geringeres persönliches Engagement bei niedrigschwelligen Bewerbungsmöglichkeiten (One-Click-Bewerbung)
- Reziprozität | Spiegelverhalten (Bewerber wurden selbst schon von Unternehmen ignoriert)
Kurz zusammengefasst: Ghosting ist selten reine Unhöflichkeit – oft ist es eine Mischung aus Opportunismus, Frust und Bequemlichkeit.
Was wir als Unternehmen dagegen tun können:
- Schnelle Rückmeldungen und klare Kommunikation
- Transparente, erwartbare Prozesse
- Wertschätzender Umgang auf Augenhöhe
- Regelmäßige, zeitnahe Information über den Stand der Bewerbung und den nächsten Schritt
- „Candidate Journey“ in vier Wochen abschließen
Fazit: Wer die besten Köpfe gewinnen will, sollte eine gute „Candidate Journey“ bieten.
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