Personalvermittlung für Ingolstadt
Sie möchten als Unternehmer eine vakante Stelle mit qualifiziertem Personal besetzen? Unsere Personalvermittlung für Ingolstadt und die umliegende Region steht Ihnen als starker Partner zur Seite. Die m.c.s. Personalberatung führt Arbeitgeber und qualifizierte Arbeitnehmer zusammen, um Ihnen die Suche spürbar zu erleichtern.
Unsere Vorteile auf einen Blick
- Über 20 Jahre Erfahrung in der Personalberatung
- Zuverlässige und diskrete Bearbeitung sämtlicher Anliegen
- Professionelle, kostenbewusste und mehrdimensionale Herangehensweise
- Großes Firmennetzwerk und zahllose Branchenkontakte
- Beratung und Recruiting ausschließlich durch spezialisiertes Personal
So helfen wir Unternehmen in Ingolstadt weiter
Die Suche nach geeignetem Personal empfinden viele Unternehmen als schwierig und zeitaufwändig. Meisten läuft die Personalsuche nach dem gleichen Prinzip ab. Nach Ausschreiben der Stelle werden Sie nicht selten mit zahllosen Bewerbungen überhäuft, wobei der größte Teil ohnehin aussortiert werden muss. Was Ihre kostbare Arbeitszeit kostet, können Sie einfach an unsere Personalvermittlung für Ingolstadt und Umgebung abgeben. Wir übernehmen alle lästigen Aufgaben und präsentieren Ihnen eine abgestimmte Auswahl von Bewerbern, die wie maßgeschneidert für Ihre ausgeschriebene Stelle sind. Nutzen Sie diese als Basis, um aus wenigen Kandidaten die Idealbesetzung für die Position auszuwählen.
Die Vorteile
So gehen wir vor
Sie möchten Ihre offenen Stellen ausschließlich mit der Ideallösung besetzen? Wir auch! Deshalb stecken wir Herzblut und unser über zwei Jahrzehnte gesammeltes Know-How in die Suche. Dazu erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein detailliertes Stellenprofil. Erst wenn wir genau, wissen, was Sie brauchen, strecken wir unsere Fühler aus. Dann filtern wir für Sie sämtliche eingehenden Bewerbungen und treffen im Gespräch mit den vielversprechendsten Kandidaten eine erste Vorauswahl. Erst dann, wenn wir davon überzeugt sind, Ihnen eine passende Auswahl bieten zu können, treffen Sie die Kandidaten zum Vorstellungsgespräch. Dann liegt es an Ihnen!
Ihr Partner für die diskrete Personalvermittlung: m.c.s. Personalberatung!
In der stark umkämpften Branche Personalvermittlung sind wir seit mehr als 20 Jahren eine feste Größe. Dies ist nur möglich, weil wir vieles richtig gemacht haben und so zum großen Anbieter für die Personalvermittlung in Augsburg geworden sind. Unser Qualitätsmerkmal ist das alleinige Vertrauen auf spezialisierte Recruiter, Berater und Search-Spezialisten, die absolute Experten in der Personalsuche und -auswahl von Bewerbern sind. Gleiches gilt für operative und strategische Projekte mit einem Schwerpunkt auf Branchen wie Technik und Handel, Pharma und Medizin sowie dem Service-Sektor. Anstelle eines festen Ansprechpartners bündelt unser gesamtes Team seine Fachkompetenz für Sie. Erleben Sie unseren starken Service: Verantwortungsvoll, diskret und stets an Ihren Bedürfnissen ausgerichtet.
FAQs
Ist als Personalvermittler eine Mitgliedschaft in einer Tarifgemeinschaft erforderlich?
Für Personalvermittler ist die Mitgliedschaft in einer Tarifgemeinschaft zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Grund dafür ist, dass Arbeitssuchende – im Gegensatz zur Arbeitnehmerüberlassung also Zeitarbeit – Verträge nicht mit dem Personalvermittler, sondern direkt mit dem einstellenden Unternehmen schließen. Empfehlenswert ist die Mitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister trotzdem: Sie dient einerseits der Qualitätssicherung und bietet rechtlichen Beistand sowie Weiterbildungen.
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine an Arbeitssuchende. Diese Bescheinigung ermöglicht es dem Arbeitssuchenden, die Dienste private Arbeitsvermittler in Anspruch zu nehmen. Sofern der Arbeitsvermittler über eine Trägerzulassung verfügt, kommt die Bundesagentur für Arbeit für dessen Vergütungsanspruch aus der Vermittlung auf.
Ist für die gewerbsmäßige Personalvermittlung eine Erlaubnis erforderlich?
Eine Personalvermittlung muss gemäß § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden – eine gesonderte Erlaubnis braucht es aber nicht. Mit einer Einschränkung: Will die Personalvermittlung Vermittlungsgutscheine bei der Bundesagentur für Arbeit abrechnen, so ist eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vonnöten.